Corona: Neue Regeln am Arbeitsplatz

Im Kampf gegen steigende Infektionszahlen gilt die 3-G-Pflicht. Ein Überblick, wo die Schutzmaßnahmen im Job angezogen werden.

Die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) ist am Arbeitsplatz seit 1. November österreichweit verpflichtend. Bis einschließlich 14. November müssen Beschäftigte ohne 3G-Nachweis durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ab 15. November dürfen Mitarbeiter ohne 3G-Schutz nicht mehr beschäftigt werden. Bei Missachtung drohen Strafen. Welche Vorgaben am Arbeitsplatz zu beachten sind, haben wir zusammengefasst.

  • Wo bzw. für wen gilt künftig die 3-G-Regel am Arbeitsplatz? Sie gilt überall dort, wo am Arbeitsort Menschen miteinander in Kontakt kommen. Also etwa im Büro, in einer Werkshalle, auf einer Baustelle oder in der Kantine. Die 3-G-Pflicht gilt künftig explizit auch für Spitzensportler.
  • Wer ist von der 3-G-Regel am Arbeitsplatz ausgenommen? Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, die kaum oder gar keinen Kontakt mit anderen Menschen erfordern – etwa für Lkw-Fahrer, die allein in ihrer Kabine sitzen, oder Mitarbeiter im Homeoffice.
  • Wenn Mitarbeiter die 3-G-Regel erfüllen, entfällt dann die Maskenpflicht? Ja,  auch für Beschäftigte in Supermärkten. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (Supermärkte, Apotheken, Öffis) allerdings bestehen. 
  • Wo gilt für Mitarbeiter die 2-G-Regel?  Für alle Mitarbeiter in Krankenanstalten, Kuranstalten, Ordinationen und Pflegeheimen  und in der Nachtgastronomie gilt ab 8. November die 2,5-G-Regel  (geimpft, genesen, PCR-getestet) + FFP2-Maskenpflicht.
  • Wie muss/kann die 3-G-Regel nachgewiesen werden? Mit Impfbestätigung, gelbem Impfpass, dem QR-Code des „Grünen Passes“, einem Testzertifikat, einem Genesungs- bzw. Quarantänenachweis.
  • Wer kontrolliert, ob Mitarbeiter die 3-G-Vorgaben erfüllen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet bzw. dazu aufgerufen, „stichprobenartige Kontrollen“ durchzuführen. Sind mehr als Stichproben geplant, dann muss auch der Betriebsrat bzw. müssen die Mitarbeiter zustimmen. 
  • Gilt die 3-G-Regel auch für Arbeitgeber bzw. wer kontrolliert die Einhaltung? Das übernimmt die Gesundheitsbehörde.
  • Welche Strafen drohen bei Nichteinhalten der 3-G-Regel? Für Arbeitnehmer können die Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro betragen, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
  • Was passiert, wenn Mitarbeiter sich weigern, die 3-G-Regel zu befolgen? Der Arbeitgeber muss Mitarbeiter ohne 3-G-Nachweis nach Hause schicken. Wurde keine Arbeit im Homeoffice vereinbart, droht in der Zeit bis zum Nachweis von 3-G ein Lohn- bzw. Gehaltsentgang.
  • Können Mitarbeiter gekündigt werden, die sich weigern, 3-G nachzuweisen? Für eine Kündigung braucht der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Grund. Er kann auch Geimpfte kündigen. 
  • Müssen ungeimpfte Mitarbeiter bzw. solche mit erst einer Teilimpfung sich regelmäßig testen lassen, um arbeiten zu können? Ja.
  • Besteht ein  Anspruch da­rauf, den Test in der Arbeitszeit durchzuführen? Nein. 
  • Welche Tests sind zulässig? Muss es ein PCR-Test sein oder reichen auch Antigen-Tests?Derzeit werden beide Tests akzeptiert. Neu ist, dass sogenannte Gurgel-PCR-Tests in der Steiermark kostenlos in Apotheken und Spar-Märkten zu bekommen sind.

In der Steiermark gelten ab 8. November noch zusätzliche Regeln

• 2G-Regel (geimpft, genesen) für Nachtgastronomie sowie Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen

• Generelle FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen von Betriebsstätten, Kultureinrichtungen und Einrichtungen zur Religionsausübung

• 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) für Arbeit­nehmer und Besucher in Krankenanstalten, Kuranstalten, Ordinationen und Pflegeheimen. Die PCR- Tests sind von extern beizubringen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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