Nicht vergessen: Ende Februar verliert die Life Card 2020 ihre Gültigkeit! Neu- bzw. Verlängerungsanträge nehmen wir ab sofort im Sozialreferat des Rathauses entgegen.
Anspruchsberechtigt sind Ausseer GemeindebürgerInnen mit einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (€ 1.000,48 für Alleinstehende, € 1.578,36 für Lebensgemeinschaften, Erhöhung für jede weitere Person im gleichen Haushalt € 154,37). Vom Einkommen kann ein Wohnpauschale in Höhe von 250,– bei 1 u. 2 Personen, für jede weitere Person + €50,–, in Abzug gebracht werden. Wenden Sie sich an das Sozialreferat der Stadtgemeinde Bad Aussee (Tel: 52511-328).