Für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 wurde vom Nationalrat in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 5 % beschlossen.
Diese Steuersatzermäßigung trifft auch Gemeinden, welche u.a. Kantinen zur Abgabe von Speisen und Getränken betreiben oder im Kultur- bzw. Veranstaltungswesen tätig sind.
Sämtliche Umsätze sind unter dem ermäßigten Steuersatz auszuweisen. Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % kann jedoch auch durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen. Es kann diesbezüglich eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen werden.